Bewirtung, Geschäftsfreunde
Wie Sie den Fiskus an der Bewirtung Ihrer Geschäftsfreunde beteiligen
Inhalt:
Laden Sie Geschäftsfreunde auf Betriebskosten zum Essen oder zu einem Getränk ein, schaut der Fiskus genau hin: Sind die Aufwendungen privat mitveranlasst, dürfen Sie sie nicht absetzen! Anders, wenn die Einladung dem geschäftlichen Interesse dient: Dann können Sie Ihre Kosten zu 70 % absetzen und ggf. die volle Vorsteuer ziehen. Lesen Sie in diesem Beitrag, wie Sie das erreichen und dabei finanzamtsicher alle Hürden nehmen.