Kleinunternehmer: Die BahnCard vom Finanzamt

Die Benzinreise sind ärgerlich hoch… der Firmenwagen ist schwierig von der Steuer abzusetzen… und die Autobahnen sind chronisch verstopft – LKW-Überholverbot hin oder her… Kein Wunder, dass immer mehr Selbstständige für Geschäftsreisen auf die Bahn umsteigen.

Auch wenn der Konzern bei Pünktlichkeit und Service nicht den besten Ruf hat: Im Abteil zu sitzen und ein wenig zu arbeiten, zu lesen oder sich zu entspannen – das erscheint den meisten sinnvoller als sich hinter dem Steuer im Stau zu ärgern. Wenn auch Sie mit dem Gedanken spielen, häufiger betrieblich mit der Bahn zu reisen, dann sollten Sie diesen steuerlichen Vorteil unbedingt kennen:

Bahncard betrieblich bezahlen und absetzen, privat profitieren

Die Kosten für eine BahnCard 25, 50 oder 100 können Sie in voller Höhe als Betriebsausgabe ab – auch wenn Sie sie zusätzlich privat nutzen. Das heißt: Sie profitieren auch bei Ihren privaten Bahnreisen von der vergünstigten BahnCard, wenn Sie die Karte für Ihre selbstständige Tätigkeit gekauft und die Kosten entsprechend geltend gemacht haben. Hier haben Sie eine der ganz wenigen Möglichkeiten, bei denen Ihnen das Finanzamt hilft, privat Kosten zu sparen!

Falls sich ein Finanzbeamter an Ihrer Bahncard stören sollte

Nun kann es passieren, dass sich daran ein übereifriger Finanzbeamter bei einer Überprüfung stört und den Betriebsausgabenabzug wegen der privaten Mitnutzung der Karte nicht anerkennen will. Gehen Sie sicherheitshalber deshalb wie folgt vor:

  • Führen Sie eine Aufstellung über alle Ihre betrieblich veranlassten Fahrten mit der Bahn.
  • In dieser Aufstellung halten Sie in einer Spalte den normalen Preis der Fahrt – also ohne BahnCard-Abzug – fest.
  • In einer zweiten Spalte führen Sie den ermäßigten Preis mit der BahnCard auf, den Sie tatsächlich bezahlt haben.
  • Dann die Spalten jeweils subtrahieren. Die Differenz beider Summen ist die Ersparnis, die Ihnen die BahnCard für die betrieblichen Fahrten gebracht hat.
  • Diese Differenz stellen Sie den Kosten für die BahnCard gegenüber.

Finanzamt wird die Kosten für eine Bahncard anerkennen

Auch wenn Sie nur gelegentlich betrieblich veranlasst mit der Bahn unterwegs sind, wird die Ersparnis größer sein als die Kosten für die BahnCard – bei der BahnCard 25 ist das oft schon bei einer einzigen längeren Fahrt der Fall. Deshalb wird das Finanzamt die Kosten für die Karte anerkennen – schließlich hätte es auch anstandslos die höheren Fahrtkosten ohne BahnCard anerkennen müssen. Ein zusätzliches Argument, falls das Finanzamt Ärger machen sollte: Selbstständige müssen Angestellten steuerlich gleichgestellt sein. Und Angestellte dürfen von ihren Arbeitgebern eine BahnCard bekommen, ohne dass sie für den Vorteil Lohnsteuer abführen müssen, auch wenn sie die Karte für private Reisen nutzen.