Elterngeld für Selbstständige: Anspruch, Höhe und Voraussetzungen

Alle Eltern haben Anspruch auf Elterngeld - das gilt auch für Selbstständige. Wer einen entsprechenden Antrag als Selbstständiger stellen möchte, tut sich jedoch oft schwer: Im Gegensatz zu Arbeitnehmern ist der Antrag auf Elterngeld für Selbstständige etwas komplizierter. Damit Sie sich schon im Vorfeld informieren können, zeigen wir Ihnen, was es mit dem Elterngeld für Selbstständige auf sich hat - und was es zu beachten gilt.
Inhaltsverzeichnis

Haben Selbstständige Anspruch auf Elterngeld?

Arbeitnehmer und Selbstständige haben nach dem Elterngeldgesetz gleichgestellt einen Anspruch auf Elterngeld. Die sogenannte Transferzahlung beschränkt sich dabei nicht auf  Arbeitnehmer: Gerade für Sie als Selbständige bedeutet das einen großen Vorteil. Das ist auch gut so, denn häufig beeinflusst die Familienplanung die Entwicklung und den Fortgang der eigenen Selbstständigkeit.

Trotz der eindeutigen Gesetzeslage entstehen immer wieder typische Probleme rund um das Elterngeld für Selbstständige. Was Sie hierbei beachten müssen, zeigen wir Ihnen in unserem Ratgeber!

Wann besteht ein Anspruch auf Elterngeld?

Das Elterngeldgesetz trat am 01. Januar 2007 in Kraft. Es gilt für Arbeitnehmer und Selbstständige und hat die Absicht, Eltern finanziell zu unterstützen, die in den ersten Monaten nach der Geburt zugunsten des Kindes auf ihr Einkommen verzichten.

Dazu ist es nötig, dass die Eltern das neue Familienmitglied betreuen. Ein Elternteil – egal, ob Vater oder Mutter – kann das Elterngeld maximal zwölf Monate für sich beanspruchen (sogenanntes Basiselterngeld). Zwei weitere Monate können dann durch das andere Elternteil beansprucht werden: Maximal steht das Elterngeld 14 Monate nach der Geburt des Kindes zur Verfügung.

Die Aufteilung der Bezugsmonate können Sie als Eltern frei wählen. Sie können sich damit die Zeit so einteilen, wie es für die Familie insgesamt am besten ist (zum Beispiel Mutter 7 Monate und Vater 7 Monate, Mutter 4 Monate und Vater 10 Monate usw.). Allerdings muss jedes Elternteil mindestens 2 Monate Elternzeit nehmen.

Alleinerziehende haben das Recht, die zwei Partnermonate für sich zu beanspruchen. Damit steht alleinerziehenden Müttern oder Vätern das Elterngeld ebenfalls 14 Monate nach der Geburt des Kindes zu.

Wie wird das Elterngeld berechnet?

Um den finanziellen Ausfall aufzufangen, werden Ihnen beim Elterngeld 67 Prozent Ihres Verdienstausfalls (bezogen auf den Nettoverdienst) gezahlt. Dies gilt bis zu einem Maximalbetrag von 1.800 Euro im Monat. Mindestens erhalten Eltern aber einen Minimalbetrag von 300 Euro im Monat. Bei schwankenden Nettolöhnen ist die individuelle Beurteilung des Einzelfalles ausschlaggebend. Hier sind die Elterngeldstellen gehalten, zusätzliche Ermittlungen durchzuführen und ggf. durch amtliche Auskünfte oder Berechnungsprogramme abzusichern.

Elterngeld für Selbstständige berechnen

Auch als Selbstständige haben Sie Anspruch auf die Zahlung von Elterngeld gemäß der oben genannten Berechnung. Im Gegensatz zu angestellten Arbeitnehmern wird zur Bemessung des Elterngeldes bei Ihnen als Selbstständige das Nettoeinkommen gemäß dem letzten Steuerbescheid herangezogen. Wenn Sie diesen noch nicht vorlegen können (weil Sie zum Beispiel erst kürzlich gegründet haben), ist Ihnen eine EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung), die Bilanz oder ein Steuervorauszahlungsbescheid von Nutzen. Reichen Sie den Steuerbescheid nach, sobald dies möglich ist.

Problematisch wirkt sich bei Selbstständigen aus, dass das Einkommen häufig großen Schwankungen unterworfen ist. Es können je nach Geschäftslage deutliche Unterschiede bestehen. Daher wird bei der Bemessung auf das letzte abgeschlossene Wirtschaftsjahr abgestellt. Praktisch bedeutet das: Kommt das Kind 2022 zur Welt, dann ist für den Bemessungszeitraum das Wirtschaftsjahr 2021 anzusetzen. Bei Mischeinkünften wird ebenfalls auf das letzte abgeschlossene Wirtschaftsjahr abgestellt.

Welche Ausnahmen gilt es beim Elterngeld für Selbstständige zu beachten?

Achtung Ausnahme! Zur Berechnung kann auch auf einen anderen Zeitpunkt abgestellt werden. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn in dem genannten Zeitraum außergewöhnlich wenig verdient wurde. Rechtlich sind dabei aber nur bestimmte Konstellationen einschlägig (sog. Ausklammerungstatbestände). Diese sind:

  • Bezug von Elterngeld für ein älteres Kind,
  • Bezug von Mutterschaftsleistungen,
  • schwangerschaftsbedingte Erkrankung mit Einkommenseinbußen

Das bedeutet praktisch: Ein Mangel an Kunden oder ein konjunkturbedingtes Tief fallen explizit nicht darunter!

Wichtig für Sie: Sobald ein Ausklammerungstatbestand vorliegt, verschiebt sich der Zeitraum der Bemessung um den gesamten Monat nach hinten. Beispiel: Das Wirtschaftsjahr 2021 dient als Bemessungsgrundlage. Im Dezember 2021 lag aber ein Ausklammerungstatbestand vor: Damit verschiebt sich der Bemessungszeitraum um einen Monat nach vorne auf den Zeitraum 01.12.2020 bis 30.11.2021.

Was ist das ElterngeldPlus?

Das ElterngeldPlus steht Eltern seit dem 1. Juli 2015 zur Verfügung. Es wurde zur Ergänzung des Elterngeldes eingeführt und macht eine parallele geringfügige Beschäftigung möglich. Im Unterschied zum Basiselterngeld können Sie das ElterngeldPlus auch nach dem 14. Lebensmonat des Kindes beantragen. Das ElterngeldPlus zeichnet sich durch eine flexible Handhabung aus. So kann ein Monat Basiselterngeld in 2 Monate ElterngeldPlus umgewandelt werden – damit ergibt sich eine maximale Bezugsdauer des ElterngeldPlus von 28 Monaten.

Eltern, die bis zu maximal 30 Stunden pro Woche arbeiten, erhalten dadurch einen reduzierten Betrag. Dieser wird aber doppelt so lange gezahlt. Damit sind die Eltern durch das zusätzliche Einkommen finanziell unabhängiger. Arbeitnehmer und Selbstständige sind gleichgestellt – die 30 Stunden-Grenze gilt auch für Freiberufler und Freelancer sowie für Unternehmer und Gewerbetreibende jeder Art.

Gelten beim Elterngeld Verdienstgrenzen?

Gem. § 1 VIII Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz gelten für den Bezug von Elterngeld Höchstgrenzen beim Verdienst. Alle Eltern, die im Bemessungszeitraum über 500.000 Euro netto verdienten, erhalten demnach kein Elterngeld. Bei Alleinerziehenden gilt eine Verdienstgrenze in Höhe von 250.000 Euro netto.

Welche Nachweise werden bei der Antragstellung des Elterngeldes gefordert?

Wenn Sie den Antrag auf Elterngeld stellen, dann fordert die Elterngeldstelle in der Regel unterschiedliche Nachweise. Bedenken Sie, dass Ihr Antrag nur dann in die aktive Bearbeitung eingeht, wenn diese Unterlagen vollständig vorliegen!

Zu den erforderlichen Nachweisen gehören:

  • Einkommensteuerbescheid: Reichen Sie mit dem Antrag auf Elterngeld Ihren aktuellen Bescheid zur Einkommensteuer ein. Wenn Sie diesen noch nicht haben bzw. darauf warten, müssen Sie eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) vorlegen. Reichen Sie den Steuerbescheid nach, sobald Sie diesen erhalten haben.
  • Prognose für den Bezugszeitraum: Zusammen mit dem Antrag benötigt die Elterngeldstelle auch eine Prognose über die Einkünfte, die Sie im Bezugszeitraum erwarten. Hierzu reicht eine realistische Selbsteinschätzung des Einkommens.

Wichtig zu wissen: Der Elterngeldbescheid erfolgt bei Selbstständigen unter Vorbehalt. Sobald der Bezugszeitraum beendet ist, werden Sie von der Elterngeldstelle aufgefordert, die tatsächlichen Einnahmen bzw. Einkünfte und auch Ihre Ausgaben für den Bezugszeitraum nachzuweisen. Darauf basierend erstellt die Elterngeldstelle einen abschließenden Elterngeldbescheid. Dieser kann dafür sorgen, dass Sie Geld nachträglich erhalten – er kann aber in Abhängigkeit der eigenen Einkünfte auch dafür sorgen, dass Sie erhaltene Gelder wieder zurückzahlen müssen.

Wie wird das Elterngeld für Selbstständige steuerlich behandelt?

Einkünfte unterliegen in Deutschland der Steuerpflicht. Dies gilt aber nicht für das Elterngeld. Trotzdem sorgt das Elterngeld für eine veränderte steuerliche Beurteilung. Es unterliegt dem sogenannten Progessionsvorbehalt und bewirkt somit, dass sich die Steuerlast insgesamt erhöht. Der Bezug von Elterngeld ist daher zu berücksichtigen, wenn Sie Ihre Steuern für den Bezugszeitraum berechnen. Häufig müssen Eltern dann Steuern nachzahlen.

Rechenbeispiel: Frau Krämer verdient im Bezugszeitraum des Elterngeldes 50.000 Euro. Dazu erhält sie Elterngeld in Höhe von 18.000 Euro. Das Finanzamt berechnet nun den Steuersatz für die gesamte Summe in Höhe von 68.000 Euro. Dieser Steuersatz wird aber nicht auf den Verdienst plus Elterngeld angewendet, sondern nur auf den Verdienst – also auf die 50.000 Euro. Damit steigt automatisch die Steuerbelastung von Frau Krämer.

Achtung: Nicht selten zahlen Eltern dann große Beträge an Steuern per Nachzahlung!