KG gründen: Voraussetzungen der Kommanditgesellschaft

KG gründen: Voraussetzungen der Kommanditgesellschaft

Die Gründung eines Unternehmens beziehungsweise der Weg in die Selbstständigkeit zusammen mit Partnern kann auf verschiedene Art und Weise erfolgen. Die Voraussetzungen, Regelungen und Instanzen einer Gesellschaft können sich jedoch stark unterscheiden, je nachdem für welche Rechtsform sich Gründer entscheiden. Dabei bringen die unterschiedlichen Konzepte Vor- und Nachteile mit sich. Eine Kommanditgesellschaft (KG) ist eine mögliche Rechtsform und weist einige attraktive Merkmale auf. Dieser Artikel vermittelt Ihnen, was eine KG genau ist und wie sie aufgebaut ist. Darüber hinaus erfahren Sie die wichtigsten Aspekte und Besonderheiten, die Sie wissen müssen, wenn Sie eine KG gründen möchten.
Inhaltsverzeichnis

Was ist eine Kommanditgesellschaft?

Mit der Abkürzung KG wird eine Form der Personengesellschaft, die der Kommanditgesellschaft, beschrieben. Grundsätzlich gilt, dass sie immer aus mindestens zwei natürlichen oder juristischen Personen besteht, von denen eine der Unternehmer und eine der Investor ist. Die Anzahl der Kapitalgeber kann jedoch variieren.

Da sich die Haftung einer GmbH oder einer AG nicht auf den Privatbereich erstreckt, sondern sich lediglich auf das eingesetzte Kapital und das Anlage- und Umlaufvermögen bezieht, erscheint eine KG als Rechtsform zunächst wenig attraktiv. Hier bezieht sich die Haftung nämlich auch auf den privaten Rahmen und kann sowohl das Geschäfts- als auch das Privatvermögen des Unternehmers betreffen.

Die Flexibilität der rechtlichen und formellen Weitergestaltung einer neu gegründeten Kommanditgesellschaft bietet jedoch einen gravierenden Vorteil. So lässt sich eine KG mit verhältnismäßig wenig Aufwand in eine andere Rechtsform bringen. Eine KG ist zudem für jede Form des Handelsgewerbes geeignet und erfordert keine anfängliche Einlage von Kapital. Sie wird ausschließlich vom Unternehmer geleitet und besitzt durch den Eintrag im Handelsregister die Kaufmannseigenschaft.

Woraus setzt sich eine Kommanditgesellschaft zusammen?

Eine KG besteht aus mindestens zwei Personen. Dabei agiert eine Person als Unternehmer und lässt sich als Komplementär bezeichnen, während die andere Kapitalgeber ist. Dieser Investor einer Kommanditgesellschaft heißt auch Kommanditist.

Zusätzlich können Gründer auch weitere Mitarbeiter anstellen. Gesetzlich ist jedoch vorgeschrieben, dass nur der Komplementär die Geschäftsleitung innehaben darf und zu dieser auch verpflichtet ist. Somit ist es auch der Unternehmer derjenige, der die KG nach außen vertreten darf und sie führt.

Die genauen Regelungen, beispielsweise welche Geschäfte die Kommanditgesellschaft tätigt oder wie die Führung die Gewinne des Unternehmens aufteilt, können stark variieren. Der Vertrag, den die Gründer bei der Formung der KG abschließen, gestaltet sich je nach Interessen und Bedürfnissen der Handelnden.

Anders als bei einer GmbH hängt das Ausmaß des unternehmerischen Einflusses eines Gründers nicht von den Anteilen ab, die er an der Firma besitzt. Da der Komplementär prinzipiell über die gesamte Leitung verfügt, kann er Kompetenzen und Aufgaben nach seinen Vorstellungen verteilen und auch den Gewinn koordinieren.

Wie gründen Sie eine Kommanditgesellschaft?

Um eine Kommanditgesellschaft zu gründen, müssen Interessenten einige Aspekte beachten. Sinnvoll sind deshalb eine schrittweise Planung und ein systematisches Vorgehen. Folgende Maßnahmen müssen Gründer unter anderem ergreifen, um ihre KG zu formen:

  • Formlose Gründung einer Gesellschaft: Kommanditist und Komplementär sollten schriftlich oder verbal einen Vertrag abschließen, der die Formung der Gesellschaft festlegt.
  • Eintragung ins Handelsregister: Damit die Kommanditgesellschaft die entsprechenden rechtlichen Kompetenzen erhält, müssen Neugründer einen Notar beauftragen. Dieser nimmt die Beglaubigung des Antrags und anschließend das Einreichen der Registrierung vor.
  • Durchführen der Gewerbeanmeldung: In der jeweiligen Gemeinde müssen Gründer dann ihr Gewerbe anmelden. Die Regelungen können dabei variieren, jedoch liegen die Kosten bei etwa 30 Euro.
  • Anmelden bei der Industrie- und Handelskammer oder der Handwerkskammer

Die Gründung einer KG erfolgt so in mehreren Einzelschritten. Mit fast jedem Schritt fallen Kosten an, die sich individuell unterscheiden können. Zum Beispiel können die Ausgaben für einen Notar stark voneinander abweichen. Insgesamt sollten Gründer mindestens mit einem Betrag ca. 240 Euro rechnen.

Möchten die Initiatoren in ihrer Kommanditgesellschaft Mitarbeiter anstellen, muss außerdem eine Anmeldung beim Arbeitsamt erfolgen. Die Gründer beantragen dort eine Betriebsnummer, die es ihnen ermöglicht, Personal einzustellen.

Wer haftet bei einer Kommanditgesellschaft?

Der Komplementär übernimmt die Geschäftsleitung einer Kommanditgesellschaft. Damit gehen zahlreiche Kompetenzen einher – aber auch Pflichten. Er muss unbeschränkt für die KG haften. Dabei gilt, dass er auch für Transaktionen und Warenhandel haften muss, die er selbst nicht getätigt hat.

Der Komplementär einer KG muss so im Zweifelsfall auch sein privates Vermögen für Verbindlichkeiten des Unternehmens aufwenden, wenn das Eigenkapital der Kommanditgesellschaft nicht ausreicht, um die Schulden zu begleichen.

Die Haftung mit dem Privatvermögen

Sollte eine KG mehrere Komplementäre haben, haftet jeder einzelne alleine für den Gesamtaufwand der Schulden. Dieses Prinzip entsteht aus der Regelung, dass die Haftung gesamtschuldnerisch und solidarisch abläuft.

Kommt es zu einer Zahlungsunfähigkeit der Kommanditgesellschaft muss der Komplementär die gesamte Schuldenlast tilgen. Zum Ausgleich können nicht nur Geldzahlungen gefordert werden, sondern weitere Abgaben in unterschiedlichen Formen:

  • Immobilien
  • Fahrzeuge
  • Wertgegenstände

Unternehmer sollten sich aus diesem Grund durch ergänzende Versicherungen schützen. Besonders weil die Tilgung der entstandenen Kosten nach Auflösung einer KG nicht beendet ist. Komplementäre haften auch danach noch mit ihrem gesamten Kapital.

Die Rolle der Geldgeber: Wie haften Kommanditisten?

Im Gegensatz zu den Komplementären haften die Kommanditisten einer KG lediglich in einem zuvor festgelegten Maß. Bei Gründung der Kommanditgesellschaft legen die Initiatoren in ihrem Vertrag und mit der Eintragung der KG ins Handelsregister eine Haftsumme des Kommanditisten fest.

Je nach Vereinbarung kann die Haftsumme gering ausfallen, obwohl der Kommanditist mehr Geld in die KG investiert. In jedem Fall beschränkt sich die Haftung des Geldgebers auf die registrierte Summe. Auf diese Weise kann er im Fall einer Zahlungsunfähigkeit nicht weiter belastet werden.

Ist ein Stammkapital für die Gründung einer KG notwendig?

Bei der Gründung einer KG ist keine Mindesteinlage notwendig. Wer eine KG gründen möchte, muss zu Beginn also kein Stammkapital vorweisen können. Allerdings ist es sinnvoll, im anfänglichen Etablierungsprozess für die nötige Finanzierung zu sorgen. Sobald die KG eigene Gewinne erzielt, können Unternehmer dieses Kommanditkapital auf speziellen Konten verbuchen.

Zu Beginn beantragt der Notar die Eintragung der Kommanditgesellschaft im Handelsregister. Dort müssen die Neugründer zudem melden, wie hoch die Haftsumme des Kommanditisten ist. Diese kann auch nur einem symbolischen Betrag umfassen.

Gesamtfazit: Die Kommanditgesellschaft stellt als Personengesellschaft eine Gründungsmöglichkeit dar, die einige Vorteile bietet. Da Initiatoren bei der Formung der KG kein Stammkapital vorweisen müssen, erweist sie sich als flexible Rechtsform, die zudem unterschiedliche Optionen zur Weiterentwicklung und Ausweitung bietet. Berücksichtigen sollten Interessenten jedoch die Regelung der Haftungsfragen.