Leasing als Selbstständiger: Definition, Vor- und Nachteile

Leasing als Selbstständiger: Definition, Vor- und Nachteile

Das Leasinggeschäft hat in den letzten Jahrzehnten einen deutlichen Aufschwung erfahren. Insbesondere für Unternehmer ist Leasing oft eine willkommene Möglichkeit, um Investitionen vorzunehmen, ohne dabei die finanziellen Reserven angreifen zu müssen. Die Tatsache, dass der Leasingvertrag nicht dafür sorgt, dass auch das Eigentum an dem Leasingobjekt übergeht, macht es möglich, dass Sie als Unternehmer durch das Leasing auch technisch immer wieder auf moderne und verbesserte Wirtschaftsgüter zurückgreifen können, ohne diese käuflich zu erwerben. Das ist aber nicht zwangsläufig auch ein Vorteil. Wir zeigen Ihnen, welche Vor- und Nachteile mit dem Leasing einhergehen, welche steuerrechtlichen Aspekte es zu berücksichtigen gilt und wann sich ein Leasing-Objekt wirklich für Sie lohnt!
Inhaltsverzeichnis

Was ist Leasing?

Wenn es um Investitionen im eigenen Unternehmen geht, fällt immer wieder das Stichwort Leasing. Damit wird allgemein der Vorgang bezeichnet, bei dem ein Wirtschafts- oder Investitionsgut nicht gekauft, sondern lediglich gegen eine vorher vereinbarte Gebühr dauerhaft genutzt wird. Der Gegenstand wird auch als Leasingobjekt bezeichnet. Ein Leasingvertrag ist für jedes Konsumgut möglich und steht nicht nur Unternehmern, sondern auch Privatpersonen zur Verfügung.

Rechtliche Grundlagen des Leasinggeschäftes

Das Leasinggeschäft wird in Deutschland gesetzlich nicht explizit geregelt. Grundsätzlich kann man den Leasingvertrag aber als Gebrauchsüberlassungsvertrag bzw. Nutzungsüberlassungsvertrag definieren. Er ähnelt dem Mietvertrag, enthält aber auch Elemente aus dem Kaufvertragsrecht.

Die Ausgestaltung des Leasingvertrags steht im Ermessen der Vertragspartner. Dazu gehört nicht nur die Vereinbarung der monatlichen Leasingrate, sondern auch die Regelungen über eventuelle Sonderzahlungen und sonstige Serviceleistungen.

Pflichten durch den Leasingvertrag

Durch den Leasingvertrag verpflichtet sich der Leasinggeber (in der Regel die Leasingbank oder aber der Hersteller) zur Beschaffung und Übergabe des Leasingobjektes. Dieses stellt er dem Leasingnehmer zur Verfügung. Dieser verpflichtet sich durch den Leasingvertrag im Gegenzug zur regelmäßigen Zahlung der Leasingrate. Die Vorschriften aus dem Mietrecht gem. § 535 des Bürgerlichen Gesetzbuches werden dabei analog angewendet.

Pflichten des LeasinggebersPflichten des Leasingnehmers
Beschaffung des LeasingobjektesZahlung der Leasingrate
Übergabe des LeasingobjektesWartung und Inspektion (falls nicht vom Leasinggeber übernommen)
Durchführung vereinbarter ServiceleistungenRückgabe des Leasingobjektes zur vereinbarten Frist

Wichtig zu wissen: Durch den Leasingvertrag erwirbt der Leasingnehmer kein Eigentum an dem Leasingobjekt. Nach Ablauf der Vertragszeit sind Sie als Leasingnehmer daher verpflichtet, das Leasingobjekt an den Leasinggeber zurückzugeben.

Was sind die Vorteile beim Leasing?

Abhängig von der konkreten Ausgestaltung des Leasingvertrags bringt das Leasinggeschäft zahlreiche Vorteile mit sich.

  • Aufrechterhaltung der Liquidität: Während der Vollerwerb von Wirtschaftsgütern immer auch einen partiellen Verlust der eigenen Barmittel bewirkt, bleiben beim Leasing die eigenen Barreserven unangetastet erhalten. Sie stehen damit für andere Aufgaben zur Verfügung und erhöhen so den wirtschaftlichen Spielraum des Unternehmers. Zudem bleibt die Kreditlinie beim Leasing unangetastet: Dies ist bei Kreditanträgen von großem Vorteil.
  • Bestand an stets modernen Wirtschaftsgütern: Ein weiterer Vorteil beim Leasing entsteht für Unternehmer durch den Umstand, dass das zeitlich begrenzte Leasing immer wieder dafür sorgt, dass Sie auf neue und modernisierte Wirtschafts- und Investitionsgüter zurückgreifen können. Damit können Sie einer Überalterung von Produktionsanlagen oder Immobilien aktiv entgegenwirken und damit auch die Kosten rund um die Instandhaltung reduzieren.
  • Keine Inspektion oder Wartung: Je nach Ausgestaltung des Leasingvertrages fallen auch Inspektionen bzw. Wartungen in den Verantwortungsbereich des Leasinggebers. Dies wird aber je nach Investitionsgut unterschiedlich gehandhabt und ist insbesondere im Kfz-Bereich häufig der Fall.

Steuerrechtlicher Aspekt beim Leasing

Als Selbstständiger sind Sie immer darum bemüht, dass die eigene Steuerlast so niedrig wie möglich ausfällt. Durch das Leasing bieten sich auch hier attraktive Optionen. Während beim Vollerwerb das Eigentum an der erworbenen Sache direkt Einfluss in die Bilanz findet, sind Leasingobjekte nach dem Willen des Gesetzgebers bilanzneutral und zählen nicht zu den Vermögenswerten des Unternehmers – sie erscheinen damit auch nicht in der Bilanz des Leasingnehmers.

Ebenfalls steuerrechtlich von Bedeutung ist der Umstand, dass Sie die Leasingraten als Betriebskosten steuerlich geltend machen können. Damit bietet sich eine weitere Möglichkeit, die jährliche Steuerlast zu reduzieren.

Was sind die Nachteile beim Leasing?

So vorteilhaft das Leasing insgesamt ist – auch hier müssen Sie als Selbstständiger einige Nachteile in Kauf nehmen. Diese sprechen zwar nicht gegen den Abschluss von Leasingverträgen insgesamt: Dennoch sollten Sie als Unternehmer diese Nachteile bedenken und in die Entscheidungsfindung einfließen lassen.

Leasingobjekt stellt kein unternehmerisches Eigentum dar

Ein wesentlicher Nachteil beim Leasing ist die Tatsache, dass Sie als Leasingnehmer zu keiner Zeit das Eigentum an dem Leasingobjekt erwerben. Die regelmäßige Zahlung der Leasingraten räumt Ihnen zwar das dauerhafte Nutzungs- bzw. Gebrauchsrecht ein – Eigentümer des Gegenstandes werden Sie aber zu keinem Zeitpunkt.

Das kann dann von Bedeutung sein, wenn Sie vor dem Ablauf des Leasingvertrages das Leasingobjekt gar nicht mehr benötigen. Vertraglich sind Sie dann auch weiterhin verpflichtet, die Leasingraten über den vertraglich vereinbarten Zeitraum zu entrichten. Als Eigentümer könnten Sie dagegen den betreffenden Gegenstand verkaufen und den Erlös in die eigenen Barreserven einfließen lassen.

Strikte Bindung an den Leasingvertrag

Ein Ausstieg aus einem laufenden Leasingvertrag ist nicht so einfach: Er ist regelmäßig verbunden mit zusätzlichen Kosten und an enge Voraussetzungen geknüpft.

Die Bindung an den Leasingvertrag ist häufig Gegenstand von rechtlichen Streitigkeiten. Unternehmer werden durch lange Leasinglaufzeiten spürbar in ihrer Flexibilität gebremst, denn: Selbst, wenn es in der Zwischenzeit ein besseres oder günstigeres Wirtschaftsgut auf dem Markt gibt – der Leasingvertrag bindet den Leasingnehmer bis an das Laufzeitende.

Schwere Folgen bei Zahlungsverzug

Ein weiterer Nachteil beim Leasing ist der Umstand, dass der Leasinggeber den Leasingvertrag kündigen kann, wenn Sie als Leasingnehmer zum Beispiel mit der Zahlung der Leasingraten in Rückstand geraten.

Regelmäßig löst ein Zahlungsverzug daher nicht nur eine Kündigung des Leasingvertrages aus, sondern sorgt zusätzlich auch für Schadensersatzforderungen durch den Leasinggeber. Insbesondere bei überschaubaren finanziellen Mitteln sollten Sie hier eingehend prüfen, ob ein Leasingvertrag für Sie als Unternehmer sinnvoll und machbar ist.

Können Sie als Selbstständiger Geräte leasen?

Obwohl das Leasinggeschäft sowohl Privatpersonen als auch Unternehmern zur Verfügung steht, finden sich in der Praxis überwiegend gewerbliche Leasingverträge. Dabei nutzen Selbstständige den Vorteil, auch mit geringem finanziellen Aufwand das eigene Unternehmen mit modernen und technisch hochwertigen Geräten auszustatten.

Gerade für Selbstständige haben die genannten Vorteile eine wichtige Funktion:

  • Nutzung von neuen und hochwertigen Investitionsgütern ohne komplette Zahlung des Kaufpreises
  • finanzielle Liquidität bleibt erhalten
  • Kreditwürdigkeit bleibt erhalten
  • Eigenkapital bleibt unangetastet
  • steuerliche Vorteile durch Bilanzneutralität
  • Planungssicherheit durch gleichbleibende Leasingraten
  • zusätzliche Serviceleistungen sind häufig bereits in der Leasingrate enthalten.

Junge Unternehmen, Freiberufler oder auch Start-ups nutzen daher bevorzugt die Möglichkeit, zur Ausstattung des eigenen Unternehmens über Leasingverträge Anschaffungen zu tätigen. Gerade bei der Existenzgründung ist diese Vorgehensweise eine gute Option, um im Rahmen der eigenen Selbstständigkeit durchzustarten.

Welche Voraussetzungen müssen Sie beim Leasing als Selbstständiger erfüllen?

Ob Finanzierung oder Leasing: In beiden Fällen ist die wichtigste Voraussetzung Ihre Liquidität. Als Selbstständiger sollten Sie ein Leasinggeschäft daher nur dann in Erwägung ziehen, wenn Sie diese auch tatsächlich aufweisen. Der Leasinggeber wird sonst von einem Leasingvertrag Abstand nehmen oder ein Investitionsgut vorschlagen, das einen deutlich geringeren Wert aufweist.

Zur Sicherung der Liquidität wird der Leasinggeber eine Bonitätsprüfung durchführen. Fällt diese positiv aus, kann sich der Leasinggeber sicher sein, dass auch die regelmäßige Zahlung der vertraglich vereinbarten Leasingraten gesichert ist.

Bei der Bonitätsprüfung fallen gleich mehrere Aspekte in die Beurteilung des potenziellen Leasingnehmers ins Gewicht:

  • Bedienung von bisherigen Zahlungsverpflichtungen und Krediten
  • Dauer der Selbstständigkeit bzw. Geschäftshistorie des Gewerbebetriebes
  • Branche bzw. Geschäftszweig
  • vorhandenes Eigentum oder Vermögen.

Lohnt sich das Leasing für Selbstständige?

Die Frage, ob sich das Leasing für Sie lohnt, lässt sich nur unter Berücksichtigung der konkreten Umstände beantworten. Dabei spielen die bereits genannten Faktoren wie zum Beispiel die eigene Bonität eine Rolle, aber auch die langfristige Planung in Ihrem Unternehmen.

Eine Hilfestellung bietet der Preisvergleich der zur Verfügung stehenden Angebote. Häufig gibt es im gewerblichen Bereich Rabatte, wenn Sie als Selbstständiger einkaufen – hier gilt es, sich umfassend zu informieren.

In der wirtschaftlichen Praxis hat sich insbesondere das Leasing von teuren Maschinen oder Produktionsanlagen sowie von Fahrzeugen bewährt. Die Investitionsentscheidung kann daher nicht pauschal getroffen werden: Sie kann nur dann erfolgreich erfolgen, wenn Sie als Selbstständiger Ihre gesamte wirtschaftliche Situation miteinbeziehen und darauf aufbauend die Vor- und Nachteile abwägen.

Bei welchen Objekten lohnt sich das Leasing?

Für Selbstständige und Unternehmer bieten sich Leasingverträge insbesondere in den Bereichen Immobilien, Produktionsanlagen, Büromaschinen oder bei der EDV-Ausstattung an. Diese Bereiche sind fast durchgehend durch hohe Investitionskosten gekennzeichnet: Ein Leasingvertrag ist dann oft eine gute Alternative zum Vollerwerb bzw. zur Finanzierung über Kredite.

Das liegt auch daran, dass die Leasingraten in der Regel deutlich niedriger angesetzt sind als die Raten zur Finanzierung und die finanzielle Belastung damit im Verhältnis gleichbleibend niedrig ausfällt.