GmbH gründen: Der erfolgreiche Weg zum eigenen Unternehmen

GmbH gründen: Der erfolgreiche Weg zum eigenen Unternehmen

Welche Vor- und Nachteile ergeben sich aus der Rechtsform der GmbH und was bringt die sogenannte „Mini-GmbH“? Dieser Beitrag gibt Ihnen einen Überblick über die aktuell möglichen GmbH-Formen und liefert Ihnen Entscheidungshilfen, ob die Gründung einer Kapitalgesellschaft richtige Wahl für Sie sein kann.
Inhaltsverzeichnis

Was ist eine GmbH?

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine Kapitalgesellschaft (juristische Person). Das heißt, sie hat eigene Rechte und Pflichten. Sie ist Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs (HGB), schließt Verträge, besitzt Vermögen und muss Steuern zahlen. Um im Geschäftsverkehr tätig zu werden, brauchen Sie beim Abschluss des Gesellschaftsvertrags und der Gründung einer GmbH immer mindestens einen Geschäftsführer, der sie nach außen vertritt.

Wie gründet man eine GmbH?

Um eine GmbH zu gründen, ist ein bestimmtes Stammkapital erforderlich, das als finanzielle Grundlage dient.

Das Stammkapital kann in Form von Geld oder Sachwerten eingebracht werden und ist ein wesentlicher Teil des Gründungsprozesses. Bei der Planung der Gründungskosten sollte das erforderliche Stammkapital berücksichtigt werden.

Vor der Eintragung der GmbH ins Handelsregister haften die Gründungsgesellschafter persönlich für das Unternehmen.

In der folgenden Schritt-für-Schritt Anleitung sind die wichtigsten Punkte aufgelistet, die Sie bei der Gründung einer GmbH beachten müssen:

1. Gesellschaftsvertrag

  • In diesem Dokument wird vertraglich das Innenverhältnis der Gesellschafter geregelt. Der Vertrag muss bestimmte Angaben enthalten, wie zum Beispiel die Höhe des Stammkapitals und die Beiträge jedes Gesellschafters.

2. Stammkapital aufbringen

  • Für die Gründung einer GmbH ist ein Mindestkapital von 25.000 Euro erforderlich. Dieses Kapital kann in Geld- oder Sacheinlagen eingebracht werden. Mehr Informationen zum Thema Mindestkapital erhalten Sie weiter unten im Artikel.

3. Notarielle Beurkundung

  • Der Gesellschaftsvertrag muss von einem Notar beurkundet werden. Dieser hilft auch bei der Erstellung der weiteren Unterlagen für das Handelsregister.

4. Eintragung ins Handelsregister

  • Nach der notariellen Beurkundung wird die GmbH beim zuständigen Amtsgericht ins Handelsregister eingetragen. Erst mit dieser Eintragung erhält die GmbH Rechtspersönlichkeit.

5. Gewerbeanmeldung

  • Nach der Eintragung ins Handelsregister muss die GmbH beim zuständigen Gewerbeamt angemeldet werden. Die Anmeldung erfolgt in der Regel mittels eines Formulars, das ausgefüllt und eingereicht werden muss.

Was muss außerdem bei der Gründung einer GmbH beachtet werden?

Bei der GmbH-Gründung muss ein Geschäftsführer benannt werden, der die erforderlichen Schritte wie die Anmeldung der GmbH beim Handelsregister durchführt. Der Geschäftsführer kann gleichzeitig Gesellschafter sein und trägt die Verantwortung für die Geschäftsführung. Der Geschäftsführer sollte die Gründungskosten im Auge behalten und sicherstellen, dass sie im Rahmen des Unternehmensbudgets bleiben. Als Geschäftsführer kann nur eine volljährige und unbeschränkt geschäftsfähige Person fungieren, die nicht wegen Insolvenzdelikten oder Betrugs in den letzten 5 Jahren vor der Gründung verurteilt wurde und kein Berufs- oder Gewerbeverbot hat.

Wie kann ich Risiken bei der Gründung einer GmbH minimieren?

Die Gründung einer GmbH erfordert eine sorgfältige Planung unter Berücksichtigung aller rechtlichen und finanziellen Aspekte. Es wird empfohlen, sich bei der Gründung von einem erfahrenen Rechtsanwalt oder Steuerberater unterstützen zu lassen, um Risiken zu minimieren und die Gründungskosten effizient zu verwalten.

Ab wann lohnt es sich eine GmbH zu gründen?

Eine GmbH zu gründen kann sich für Unternehmer in verschiedenen Situationen lohnen. Die GmbH ist eine Rechtsform für Unternehmen, die in vielen Ländern, einschließlich Deutschland, üblich ist. Hier sind einige Faktoren, die es zu berücksichtigen gilt, um festzustellen, ab wann es sich lohnt, eine GmbH zu gründen:

Haftungsbeschränkung

Der wichtigste Vorteil einer GmbH ist die beschränkte Haftung der Gesellschafter.

Bei einer GmbH ist das Haftungskapital auf das Firmenvermögen beschränkt, sodass die persönlichen Vermögenswerte der Gesellschafter in der Regel geschützt sind

Unternehmensgröße und -wachstum

Die GmbH eignet sich insbesondere für Unternehmen, die ein gewisses Maß an Größe und Wachstumspotenzial haben. Wenn das Unternehmen bereits über ein stabiles Geschäftsmodell verfügt oder die Aussicht auf schnelles Wachstum besteht, kann die Gründung einer GmbH sinnvoll sein.

Vertrauen und Image

In einigen Branchen wird eine GmbH als seriöser und vertrauenswürdiger angesehen als andere Rechtsformen. Kunden, Geschäftspartner und Lieferanten können ein höheres Vertrauen in die Zuverlässigkeit und Stabilität einer GmbH haben, was sich positiv auf die Geschäftsentwicklung auswirken kann.

Wie stelle ich sicher, dass ich die richtige Entscheidung bei der Gründung einer GmbH treffe?

Es wird empfohlen, wenn man sich dazu entscheidet eine GmbH zu gründen, eine Auswahl Fachleuten wie Anwälten, Steuerberatern und Unternehmensberatern zu haben, um die individuellen Umstände und Bedürfnisse zu bewerten. Nur so kann eine fundierte Entscheidung über die Gründung einer GmbH getroffen werden.

Wieviel Mindestkapital wird für die Gründung einer GmbH benötigt?

Die Gründung einer GmbH erfordert die Einbringung eines gesetzlich vorgeschriebenen Stammkapitals, das die Vermögensgrundlage des Unternehmens bildet. Das Stammkapital kann sowohl in Form von Geld als auch in Sachwerten wie Maschinen oder einem Fuhrpark bestehen. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen muss das Stammkapital mindestens 25.000 € betragen. Bei der Anmeldung der GmbH müssen die Gesellschafter jedoch nur die Hälfte der Kosten tragen, also 50% des Stammkapitals, einzahlen oder in Sachwerten einbringen. Das entspricht einem Betrag von mindestens 12.500 €. Diese Regelung ermöglicht den Gründungsgesellschaftern, ihre Gründungskosten zu reduzieren und den Prozess der Unternehmensgründung finanziell leichter zu bewältigen.

Was hat sich in der Überprüfung der Werthaltigkeit von Sacheinlagen geändert?

Eine wichtige Änderung durch die GmbH-Reform betrifft die Überprüfung der Werthaltigkeit von Sacheinlagen durch das Registergericht. Früher wurde die Bewertung der Sachwerte genauer überprüft. Heutzutage wird diese Überprüfung nur noch durchgeführt, wenn erhebliche Zweifel an der Bewertung bestehen. Ansonsten genügt es, dass der Geschäftsführer versichert, dass das Stammkapital in angemessener Form eingebracht wurde.

Welche Kostenarten fallen bei der Gründung einer GmbH an?

Die Gründung einer GmbH bringt verschiedene Kosten mit sich, darunter die Gründungskosten. Dazu zählen unter anderem die Kosten für einen Notar für die Beurkundung des Gesellschaftsvertrags und die Anmeldung der GmbH zum Handelsregister. Auch eventuelle Beratungs- und Anwaltskosten sollten bei der Planung der Gründungskosten berücksichtigt werden.

Was ist eine “Mini-GmbH”?

Anstelle einer herkömmlichen GmbH gibt es eine neue Variante (keine eigene Rechtsform) namens Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) gemäß § 5a GmbHG. Im umgangssprachlichen Gebrauch wird sie oft als “Mini-GmbH” bezeichnet. Der Gesetzgeber hat sie eingeführt, damit Existenzgründer bereits als Gesellschaft mit beschränkter Haftung auftreten können,

auch wenn sie bei der Gründung nicht das Mindeststammkapital von 12.500 € aufbringen können, das für eine “normale” GmbH erforderlich ist. Für die “Mini-GmbH” ist nämlich nur eine Einzahlung von 1 € pro Gesellschafter erforderlich.

(Natürlich ist jeder andere Betrag möglich, der auf volle Euro lautet.)

Die Stammeinlage muss vor der Eintragung beim Handelsregister vollständig eingezahlt werden und muss in bar aufgebracht werden, nicht in Form von Sachleistungen. Die “Mini-GmbH” ist in der Praxis insbesondere dann relevant, wenn Sie ein kleines Dienstleistungsunternehmen haben, das ohne bedeutende Kapitalanforderungen auskommt. Geschäftspartner müssen erkennen können, dass sie es mit einer “Mini-GmbH” zu tun haben, die im Zweifelsfall nur über äußerst geringes Kapital verfügt. Aus diesem Grund muss der Name des Unternehmens im Geschäftsverkehr um die Bezeichnung “UG” oder “Unternehmergesellschaft” sowie den Zusatz “haftungsbeschränkt” ergänzt werden. Im Übrigen gelten für die „Mini-GmbH“ alle Vorschriften des HGB, des GmbHG und des Körperschaftsteuergesetzes, wie sie auch für die „normale“ GmbH gelten.

Als Gesellschafter einer „normalen“ GmbH oder einer „Mini-GmbH“ haften Sie für die Schulden der Gesellschaft nur bis zur Höhe Ihrer Stammeinlage. Das gilt, wenn Sie Ihre Einlage nachweisbar und vollständig in das Vermögen der Gesellschaft eingebracht haben. Die Kosten für die Einzahlung des Stammkapitals sind somit abgedeckt und begrenzen Ihre Haftung.

Wie funktioniert die Gewinnverteilung einer GmbH?

Gemäß dem GmbH-Gesetz (GmbHG) stehen den Gesellschaftern einer GmbH verschiedene Möglichkeiten zur Gewinnverteilung zur Verfügung. Grundsätzlich wird der Gewinn nach Abzug der Kosten und Steuern ermittelt und kann dann nach den festgelegten Vorgaben unter den Gesellschaftern aufgeteilt werden.

Die Gewinnverteilung kann in der Satzung der GmbH oder durch einen Gesellschafterbeschluss geregelt werden. Die Satzung kann bestimmte Regelungen enthalten, die die Gewinnverteilung festlegen, wie beispielsweise prozentuale Anteile oder feste Beträge, die den einzelnen Gesellschaftern zustehen. Alternativ dazu kann die Gewinnverteilung auch durch einen jährlichen Gesellschafterbeschluss festgelegt werden.

Für die Gewinnverteilung nach der Gründung einer GmbH bestehen zum Beispiel folgenden Möglichkeiten:

  • Eine häufig angewandte Methode der Gewinnverteilung ist die prozentuale Aufteilung nach den Geschäftsanteilen der Gesellschafter. Dabei wird der Gewinn entsprechend dem Verhältnis der Geschäftsanteile verteilt. Beispielsweise erhält ein Gesellschafter mit einem Geschäftsanteil von 30% auch 30% des Gewinns.
  • Eine weitere Möglichkeit ist die Gewinnverteilung auf der Grundlage einer festgelegten Verzinsung des eingebrachten Stammkapitals. In diesem Fall werden die Gesellschafter entsprechend der Höhe ihrer Kapitaleinlage am Gewinn beteiligt. Diese Form der Gewinnverteilung findet insbesondere dann Anwendung, wenn die Gesellschaft externe Kapitalgeber hat.

  • Darüber hinaus besteht die Option, den Gewinn auf andere Weise zu verteilen, beispielsweise durch eine Mischung aus prozentualer Aufteilung und Verzinsung des Stammkapitals. Diese individuellen Vereinbarungen müssen jedoch einstimmig von den Gesellschaftern getroffen werden.

Welche Pflichten haben Sie als Geschäftsführer einer GmbH?

Der Geschäftsführer einer GmbH ist eine zentrale Schlüsselfigur in der Unternehmensführung und trägt eine Vielzahl von Pflichten und Verantwortlichkeiten.

Gemäß dem GmbH-Gesetz (GmbHG) obliegt es dem Geschäftsführer, die Geschäfte der GmbH zu führen und das Unternehmen rechtlich zu vertreten.

Zu den konkreten Pflichten eines GmbH-Geschäftsführers zählt:

  • Die Aufstellung des Jahresabschlusses und die Vorlage desselben zur Prüfung durch einen unabhängigen Abschlussprüfer, sofern bestimmte Kriterien erfüllt sind.
  • Die Erfüllung von Buchführungspflichten gemäß den handelsrechtlichen Vorschriften. Er ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Buchführung und Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen sowie Geschäftsverträgen. Die Einhaltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) sowie die Aufstellung von Zwischen- und Jahresabschlüssen gehören zu den zentralen Aufgaben des Geschäftsführers.
  • Der Geschäftsführer ist dafür verantwortlich, dass die GmbH ihre steuerlichen Pflichten erfüllt, wie beispielsweise die rechtzeitige Abgabe von Steuererklärungen und die Zahlung von Steuern. Eine genaue Kenntnis der steuerlichen Bestimmungen sowie eine enge Zusammenarbeit mit Steuerberatern sind hierbei von großer Bedeutung.
  • Er muss dafür Sorge tragen, dass die gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Mitarbeiter eingehalten werden und entsprechende Maßnahmen ergriffen werden, um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten.

Gesellschafterpflichten bei führungsloser Gesellschaft

Als Gesellschafter müssen Sie eingreifen, wenn die Gesellschaft führungslos ist – etwa weil sich der Geschäftsführer abgesetzt hat. Dann haben ggf. Sie den Insolvenzantrag zu stellen (es sei denn, Sie haben vom Insolvenzgrund oder von der Führungslosigkeit keine Kenntnis). Tun Sie das nicht, wirkt auch die Haftungsbeschränkung der Gesellschaft nicht: Gläubiger können sich auch an Sie als Gesellschafter wenden. Und Sie riskieren eine Strafe (§ 15a Abs. 3 und 4 InsO)!

Zivilrechtlich bedenklich ist es zudem, wenn Sie sich als Geschäftsführer einer UG (haftungsbeschränkt) ein überhöhtes Gehalt zahlen. Im Ernstfall werden Gläubiger, die nach einer Insolvenz der Gesellschaft auf ihren Forderungen „sitzen bleiben“,

dann gerichtlich Ansprüche gegen Sie persönlich geltend machen, weil Sie dadurch den Gläubigerschutz unterhöhlt haben.

Ob sie damit durchkommen, ist ungewiss, aber das Risiko besteht.

Problembewusstsein und ständige Kontrolle erforderlich

Als Gesellschafter und als Geschäftsführer müssen Sie sich stets darüber bewusst sein, dass das Gesellschaftsvermögen formal fremdes Vermögen ist und dass der Gesetzgeber strenge Vorschriften für den Umgang damit erlassen hat. Wer nachlässig handelt, dem drohen die persönliche Haftung sowie Strafen bis hin zur Freiheitsstrafe!

Insbesondere als Geschäftsführer müssen Sie sich ständig über die Ertragslage, Liquidität und den Verschuldungsgrad Ihrer Gesellschaft informieren. Hierzu haben Sie entweder selbst laufend die entsprechenden Unterlagen zu erstellen und auszuwerten oder sich vom Steuerberater mindestens einmal monatlich darüber berichten zu lassen. (Im Anstellungsvertrag kann die Haftung des Geschäftsführers gegenüber der Gesellschaft zwar auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt werden. Das wirkt jedoch nicht gegenüber den Gläubigern der Gesellschaft!)

Geschäftspartner werden Sicherheiten verlangen

Gegenüber Banken und Lieferanten wird Ihnen die Haftungsbeschränkung wenig bringen. Diese werden Kredite oder größere Geschäfte davon abhängig machen, ob Sie als Geschäftsführer mit Ihrem Privatvermögen bürgen. Das heißt: Sie werden dann persönlich in Anspruch genommen, wenn die GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) ihre Verpflichtungen nicht erfüllt (z.B. Leasing-Raten für den Fuhrpark oder Kreditraten nicht pünktlich zahlt).

Tipp: Sie sind verheiratet? Lassen Sie sich dazu beraten, ob und wie Sie privates Vermögen auf Ihren Ehepartner übertragen können, um Ihre Verluste wegen einer persönlichen Haftung als Geschäftsführer einzuschränken. Sorgen Sie dabei aber auch für den Fall einer Scheidung vor (z.B. mit einer Klausel im Ehevertrag, dass Sie dann die Hälfte des Vermögens zurückerhalten). Machen Sie sich aber auch klar, dass so etwas Ihre persönliche Bonität quasi vernichtet.

Steuerliche Nachteile drohen auch noch nach vielen Jahren

Als Geschäftsführer müssen Sie strikt zwischen Privat- und Gesellschaftsvermögen trennen. Nehmen Sie vom Gesellschaftskonto Zahlungen vor, bei denen nicht von vornherein klar ist, ob sie privat oder betrieblich veranlasst sind, können diese steuerlich als verdeckte Gewinnausschüttung gewertet werden. Das kann Ihnen passieren, wenn Sie sich z.B. ein unangemessen hohes Gehalt zahlen oder als Geschäftsführer ein zu teures Auto fahren. So etwas ist bei Betriebsprüfungen immer ein beliebter und ergiebiger Prüfungsgegenstand.

Verstößt die UG (haftungsbeschränkt) gegen das Gebot zur Rücklagenbildung, führt dies zur Nichtigkeit des Jahresabschlusses. Das hat für die Gesellschafter bzw. Sie als Gesellschafter-Geschäftsführer die unangenehme Folge, dass zu viel ausgeschüttete Gewinne als verdeckte Gewinnausschüttung behandelt werden.

Gewerbesteuerliche Nachteile

Auf den Gewinn der Kapitalgesellschaft ist Gewerbesteuer zu zahlen. Die GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) kann den Freibetrag von 24.500 € nicht zum Abzug bringen, der Einzelunternehmern und Personengesellschaften gewährt wird.

Sie zahlt also Gewerbesteuer ab dem 1. Euro Gewerbeertrag.

Welche Steuern fallen nach der Gründung einer GmbH an?

Bei der Gründung und dem Betrieb einer GmbH fallen verschiedene Steuern an, die von der Gesellschaft zu entrichten sind. In diesem Artikel werden die wichtigsten Steuerarten erläutert, die eine GmbH betreffen, sowie die damit verbundenen steuerlichen Verpflichtungen.

1. Körperschaftsteuer

Die Körperschaftsteuer ist die zentrale Steuerart, mit der eine GmbH konfrontiert wird. Sie wird auf den erzielten Gewinn der Gesellschaft erhoben. Der Gewinn wird dabei nach den Regeln des Einkommensteuergesetzes ermittelt und mit dem jeweils geltenden Körperschaftsteuersatz besteuert. Derzeit beträgt der Körperschaftsteuersatz in Deutschland 15 Prozent, wobei in bestimmten Fällen ein erhöhter Satz von 15,825 Prozent anwendbar sein kann. Die Körperschaftsteuer ist jährlich zu entrichten.

2. Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer ist eine kommunale Steuer, die auf die Erzielung von Gewinnen aus gewerblicher Tätigkeit erhoben wird. Sie wird von den Gemeinden festgelegt und kann je nach Standort unterschiedlich hoch sein. Die Gewerbesteuer ist neben der Körperschaftsteuer eine weitere bedeutende Steuerbelastung für eine GmbH. Der Gewerbesteuermessbetrag, der als Grundlage für die Berechnung der Gewerbesteuer dient, wird auf Basis des Gewinns der GmbH ermittelt und mit dem Gewerbesteuerhebesatz der jeweiligen Gemeinde multipliziert. Die Gewerbesteuer ist ebenfalls jährlich zu entrichten.

3. Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer, auch Mehrwertsteuer genannt, fällt an, wenn eine GmbH Waren liefert oder Dienstleistungen erbringt. Sie wird auf den Verkaufspreis (Nettobetrag) aufgeschlagen und beträgt derzeit in Deutschland in der Regel 19 Prozent. Es gibt jedoch auch reduzierte Umsatzsteuersätze von 7 Prozent für bestimmte Waren und Dienstleistungen. Eine GmbH ist verpflichtet, Umsatzsteuer auf ihre Leistungen zu erheben und regelmäßig an das Finanzamt abzuführen. Gleichzeitig kann die GmbH Vorsteuer, also die Umsatzsteuer, die sie beim Einkauf von Waren und Dienstleistungen gezahlt hat, geltend machen.

4. Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge

Wenn eine GmbH Mitarbeiter beschäftigt, ist sie verpflichtet, Lohnsteuer einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Zudem fallen Sozialversicherungsbeiträge für die Beschäftigten an, die von der GmbH und den Arbeitnehmern gemeinsam getragen werden. Die korrekte Abführung der Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge sowie die Erfüllung aller arbeitsrechtlichen Vorschriften sind wesentliche Aufgaben der GmbH als Arbeitgeber.

Welcher Firmenname ist bei der GmbH-Gründung erlaubt?

Ein entscheidender Schritt bei der Gründung einer GmbH ist die Wahl eines geeigneten Firmennamens zu gründen. Die Namensgebung unterliegt bestimmten Vorschriften und Anforderungen, die es zu beachten gilt. In diesem Artikel werden die rechtlichen Aspekte und Möglichkeiten bei der Auswahl eines Firmennamens für eine GmbH detailliert erläutert.

Gemäß den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches (HGB) und des GmbH-Gesetzes (GmbHG) muss der gewählte Firmenname einer GmbH eine Reihe von Kriterien erfüllen. Vor allem darf der Name keine Irreführung oder Verwechslung mit bereits bestehenden Unternehmen verursachen. Eine klare Unterscheidung von anderen Firmennamen und eine eindeutige Identifikation des Unternehmens sind unerlässlich.

Der Firmenname einer GmbH sollte zudem die Rechtsform der Gesellschaft erkennen lassen, um Transparenz und Klarheit im Geschäftsverkehr zu gewährleisten. Der Zusatz “GmbH” oder “Gesellschaft mit beschränkter Haftung” ist daher obligatorisch und darf nicht fehlen oder abgekürzt werden.

Darüber hinaus ist es ratsam, bei der Namenswahl auf unzulässige Begriffe oder Kombinationen zu achten. Beispielsweise sind Bezeichnungen, die gegen das Wettbewerbsrecht, das Markenrecht oder sonstige rechtliche Bestimmungen verstoßen, zu vermeiden. Eine vorherige Recherche im Handelsregister sowie beim Deutschen Patent- und Markenamt kann dabei hilfreich sein, um potenzielle Namenskonflikte zu gründen vermeiden.

Worauf sollte ich bei der Gründung einer GmbH achten?

Mit diesen Entscheidungshilfen treffen Sie die richtige Wahl: 

„Mini-GmbH“ nur bei geringem Kapitalbedarf

In der Praxis wird die UG (haftungsbeschränkt) nur für Gründungen mit ganz geringem Kapitalbedarf in Betracht kommen (Dienstleister). Ansonsten ist die Gefahr zu groß, dass sie wegen drohender Überschuldung sehr bald wieder Insolvenz anmelden muss.

„Limited“ ist keine bessere Alternative 

Gesellschafter, die wegen eines Problems beim Aufbringen des Stammkapitals eine englische Limited gegründet haben, bereuen diesen Schritt sehr oft wegen der hohen Folgekosten (z.B. für den englischen Jahresabschluss). Die UG (haftungsbeschränkt) ist von diesem Nachteil nicht betroffen.

Gründungsprotokoll senkt Gründungskosten 

Eine einfache GmbH oder „Mini-GmbH“ können vor allem Einpersonengesellschaften günstiger und schneller gründen, wenn sie ein vom Gesetzgeber erstelltes Musterprotokoll verwenden.

Riskante Geschäftsfelder auslagern 

Mit einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) können Sie haftungsträchtige Bereiche aus Ihrem jetzigen Unternehmen auslagern. Für die Geschäftsführer ist dann der Abschluss von Eheverträgen – verbunden mit der Übertragung des Privatvermögens auf den Ehepartner – zu empfehlen.

Mit Stolperfallen rechnen 

Beide Formen, GmbH und auch schon die „Mini GmbH“, sind mit vielen Stolperfallen verbunden. Überlegen Sie sich vor einer Gründung gut, ob Sie sich dieser Bürokratie stellen möchten.

Steuerberater einbeziehen 

Aufgrund der umfangreichen und komplexen steuerrechtlichen Bestimmungen werden Sie nicht ohne die permanente Betreuung durch einen Steuerberater auskommen. So droht z.B. regelmäßig Ärger mit dem Finanzamt wegen eines vermeintlich zu hohen Geschäftsführergehalts.

Zum Anwalt gehen

Egal, ob Sie eine normale GmbH oder eine „Mini-GmbH“ in Erwägung ziehen: Nehmen Sie anwaltliche Beratung in Anspruch, um Ihre persönlichen Haftungsrisiken als Gesellschafter und Geschäftsführer abzuklären.

Kann ein Angestellter eine GmbH gründen?

Die Gründung einer GmbH durch einen Angestellten ist grundsätzlich möglich und bietet sowohl Chancen als auch Herausforderungen. In diesem Artikel werden die rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekte beleuchtet, die bei der Gründung einer GmbH durch einen Angestellten zu berücksichtigen sind.

Gemäß dem GmbH-Gesetz (GmbHG) gibt es keine Einschränkungen hinsichtlich der Personengruppe, die eine GmbH gründen kann. Somit kann auch ein Angestellter den Status eines GmbH-Gründers anstreben und sich damit selbstständig machen. Für einen Angestellte die anstreben eine Gmbh zu gründen ist allerdings auch Vorsicht geboten, um potenzielle Konflikte mit dem Arbeitgeber zu vermeiden.

Ein weiterer wichtiger Aspekt bei der Gründung einer GmbH als Angestellter ist die Vermeidung von Interessenkonflikten. Es sollte darauf geachtet werden, dass keine Geschäftsgeheimnisse oder andere vertrauliche Informationen des Arbeitgebers in die neue GmbH übertragen werden. Eine klare Trennung zwischen den geschäftlichen Aktivitäten der GmbH und den Aufgaben als Angestellter ist unerlässlich, um mögliche Ansprüche des Arbeitgebers aufgrund von Wettbewerbsverstößen zu gründen vermeiden.

Kann man eine GmbH ohne deutschen Wohnsitz gründen?

Die Gründung einer GmbH ohne deutschen Wohnsitz ist grundsätzlich möglich und bietet internationale Unternehmerinnen und Unternehmern attraktive Optionen.

Gemäß dem GmbH-Gesetz (GmbHG) gibt es keine explizite Voraussetzung für einen deutschen Wohnsitz bei der Gründung einer GmbH. Das bedeutet, dass sowohl inländische als auch ausländische Personen eine GmbH gründen können, selbst wenn sie keinen Wohnsitz in Deutschland haben. Diese Möglichkeit eröffnet internationale unternehmerische Perspektiven und die Chance, von den Vorteilen des deutschen Wirtschaftsraums zu profitieren.

Wer einen GmbH außerhalb von Deutschland gründen will, muss prüfen, ob es mögliche Beschränkungen oder Voraussetzungen in Bezug auf die Staatsangehörigkeit oder den Wohnsitz in anderen Ländern gibt, die die Gründung einer GmbH ermöglichen oder erschweren können. Es empfiehlt sich, rechtlichen Rat einzuholen und die jeweiligen nationalen Rechtsvorschriften zu prüfen, um eine solide Grundlage für die Gründung zu schaffen. Ein wesentlicher Punkt für Gründer*innen ist die Bestellung eines Geschäftsführers für die GmbH. Der Geschäftsführer kann eine natürliche Person sein und muss grundsätzlich geschäftsfähig und unbeschränkt haftungsfähig sein. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass ein Geschäftsführer mit ausländischem Wohnsitz bestellt wird, sofern er über die erforderliche Qualifikation und Befugnis zur Geschäftsführung verfügt. Hierbei ist zu beachten, dass unter Umständen zusätzliche Anforderungen wie eine deutsche Meldeadresse oder eine Zustellungsadresse in Deutschland erfüllt werden müssen. Ein Musterprotokoll für die GmbH-Gründung kann dabei als nützliche Vorlage dienen.

Wie löse ich eine GmbH auf?

Die Auflösung einer GmbH ist ein komplexer Prozess, der verschiedene rechtliche und wirtschaftliche Aspekte umfasst. In diesem Artikel werden die wichtigsten Schritte und Verfahrensweisen erläutert, die bei der Auflösung einer GmbH zu beachten sind.

Um eine GmbH korrekt aufzulösen können Sie sich an die folgenden Schritte halten:

1. Gesellschafterbeschluss

  • Die Auflösung einer GmbH erfolgt in der Regel durch einen einstimmigen Beschluss der Gesellschafter. Dieser Beschluss muss in einer ordnungsgemäß einberufenen Gesellschafterversammlung gefasst werden.

2. Liquidation

  • Nach dem Auflösungsbeschluss beginnt die sogenannte Liquidationsphase, in der die Vermögenswerte der GmbH verwertet und die Verbindlichkeiten beglichen werden.

3. Anmeldung der Auflösung

  • Die Auflösung der GmbH muss beim zuständigen Registergericht angemeldet werden. Hierfür gibt es die erforderlichen Musterprotokolle beim zuständigen Amt.  

4. Bekanntmachung der Auflösung

  • Die Auflösung der GmbH muss öffentlich bekannt gemacht werden, um Dritten die Möglichkeit zu geben, ihre Ansprüche gegen die Gesellschaft geltend zu machen.

5. Abwicklung der Gesellschaft

  • Während der Liquidationsphase hat der Liquidator die Aufgabe, die offenen Geschäfte abzuwickeln, Vermögenswerte zu veräußern, Forderungen einzuziehen, Verbindlichkeiten zu begleichen und Verträge aufzulösen. Dabei hat er die Interessen der Gesellschafter und der Gläubiger gleichermaßen zu berücksichtigen.

6. Verteilung des Liquidationserlöses

  • Nach Begleichung aller Verbindlichkeiten werden die verbleibenden Vermögenswerte, der sogenannte Liquidationserlös, an die Gesellschafter verteilt. Die Verteilung erfolgt entsprechend der Beteiligungsverhältnisse, wie sie im Gesellschaftsvertrag festgelegt sind.